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Der Bundesverband Hausärztlicher Internisten - BHI - e. V. vertritt die berufs- und gesundheitpolitischen Interessen hausärztlich tätiger Internisten und Internistinnen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft weiterhin Internisten, neben der Allgemeinmedizin die hausärztliche Grundversorgung übernehmen. Der Verband ist offen für alle hausärztlich tätigen Kollegen die eine qualifizierte medizinische Tätigkeit mit und ohne Schwerpunkt pflegen. Lernen Sie uns und unsere Aktivitäten auf diesen Seiten kennen.

BHI-Newsletter Juni 2023

In eigener Sache: Kooperation mit BDI, Auflösung der Landesverbände

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

obwohl es insbesondere jetzt einer starken internistischen hausärztlichen Vertretung bedarf, gehen die Mitgliederzahlen des BHI weiter zurück. Wir sehen daher keine Alternative zu einer weiteren Kooperation mit dem mitgliederstarken BDI.
Ein Beispiel für diese gelungene Kooperation ist der gemeinsame Brief von BHI und BDI an die KVen, in dem wir uns für die Stärkung der internistischen Weiterbildung eingesetzt haben. Wir haben hier gemeinsam mit dem BDI die KV aufgefordert, Mittel bereitzustellen, um analog zur IPAM-Förderung in der Allgemeinmedizin auch die ambulante internistische Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Einige KVen haben bereits positiv reagiert.
Um den Druck zu erhöhen und den Bedarf darzustellen, empfehlen wir, dass Sie sich mit einem Schreiben direkt an ihre zuständige KV wenden. Aufgrund der neuen Musterweiterbildungsordnung können bis zu 18 Monate der Weiterbildung in der niedergelassenen Praxis erfolgen.
Auch aufgrund der negativen Mitgliederentwicklung und fehlendem Engagement hatte der Vorstand beschlossen, die BHI-Landesverbände als eigenständige Vereine aufzulösen und in den Bundesverband zu integrieren. Dieser Prozess ist nunmehr fast abgeschlossen.
Weiterhin freuen wir uns mitteilen zu können, dass wir für das langjährige Vorstandsmitglied Dr. Detlef Bothe einen engagierten Nachfolger gefunden haben. Dr. Rainer Wöhrle aus Bayern wurde als stellv. Vorsitzender gewählt. Der restliche Vorstand wurde unverändert im Amt bestätigt. Wir danken Dr. Detlef Bothe für sein langjähriges unermüdliches berufspolitisches Engagement und freuen uns, dass er als Ehrenmitglied dem Vorstand zunächst weiter beratend zur Seite stehen wird.

Entbudgetierung – was geht?

Die Entbudgetierung im hausärztlichen Sektor war bereits 2021 im Koalitionsvertrag der Ampel beschlossen worden. Davon war dann lange Zeit keine Rede mehr.
Nachdem es in der letzten Erkältungssaison zu überlaufenden Kinderarztpraxen gekommen war, hat Gesundheitsminister Lauterbach kurzfristig – und nicht ohne populistischen Hintergrund – die volle Leistungsvergütung bei Kinderärzten angekündigt. Am 20. April 2023 hat der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags nun endlich die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin beschlossen.
Auf einer SpiFa-Tagung im März 2023 und aktuell in seiner Rede am 16. Mai 2023 auf dem Deutschen Ärztetag in Essen hat der Gesundheitsminister nun wiederholt die Entbudgetierung auch für die Hausärzt:innen zugesagt. Wir dürfen gespannt sein, wann und in welchem Umfang diese Zusage umgesetzt wird.
Wir begrüßen das ausdrücklich, insbesondere für die Bundesländer mit limitierten Auszahlungsquoten (Berlin, Hamburg u.a.). Auch wenn in Bundesländern mit Auszahlungsquote nahe 100% der Budgetzuwachs begrenzt sein mag, so profitiert individuell die leistungsstarke Praxis dann doch davon. Insbesondere in unterversorgten Gebieten würden die Praxen dann Ihre Mehrarbeit bzw. eine Zuwachs ihrer Fallzahl auch vollständig bezahlt bekommen.

Digitalisierung greift jetzt schon zu kurz

Die Digitalisierung in der Medizin schreitet noch langsamer und ineffizienter voran, als einst der Bau vom Berliner Flughafen und der Elbphilharmonie zusammen.
Die aktuellen Lösungen funktionieren – jenseits der eAU - nicht oder nur schlecht. Die PVS sind noch nicht in der Lage, die Gesundheitskarten der Patient:innen mit ePA, Notfalldatenblatt, BMP etc. ohne zusätzlichen analogen Aufwand zu befüllen. Es muss aktiv manuell befüllt und dann regelmäßig aktiv aktualisiert werden. Es existieren über die PVS keine automatisierten Lösungen.
Sinnvoll wären einheitliche datenschutzkonforme Schnittstellen zwischen allen Playern im ambulanten und stationären Sektor, auch zu den Apotheken. Darüber sollten bei einer echten digitalen Lösung, die diesen Namen verdient, automatisch und sektorenübergreifend relevante Patientendaten übertragen und stets aktualisiert werden. Zum Beispiel auf einem zentralen Datenspeicher – Identifizierung anhand der Sozialversicherungsnummer - von überall abrufbar und ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand. Und / oder auf eine Gesundheits-App, die von den Patient:innen selbst auf dem Smartphone oder anderen Endgeräten bedient werden können.
Vielleicht führt ja die zuletzt veranlasste komplette Verstaatlichung der Gematik zu einer Leistungsexplosion bei der Digitalisierung. Zumindest hat auch das BMG inzwischen erkannt, dass die Digitalisierung einen spürbaren Nutzen für die Anwendenden bringen muss.
An den von uns inzwischen sinnlos ausgetauschten Konnektoren dürfte es zumindest nicht scheitern.

Reform der Notfallversorgung

Für große Aufregung sorgt derzeit der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung.
Grundsätzlich sind für uns Berliner und auch bundesweit die Notdienstpraxen der KVen an den Kliniken eine absolut sinnvolle Einrichtung – zu den bislang angebotenen Zeiten außerhalb der Praxissprechzeiten freitagnachmittags und am Wochenende 9-21 Uhr. Der Versorgungsauftrag wird erfüllt und die Notfallambulanzen werden entlastet.
Nun sollen für die neu zu schaffenden integrierten Notfallzentren (INZ) zusätzlich auch wochentags ab 14 Uhr Ärzte für die Besetzung abgestellt werden – aus ihrem sonstigen Praxisalltag heraus. Konkret sollen diese Dienste insbesondere von uns Hausärzten besetzt werden.
Zu berücksichtigen sind bestimmt die großen regionalen Unterschiede in der Versorgung: in Ballungszentren mag das machbar sein (Beispiel Berlin, attraktive Dienstvergütung in den KV-Praxen), nicht aber im ländlichen oder strukturschwachen Regionen. Wo sollen die Kolleg:innen für die Dienste herkommen ohne Praxisschließungen?
Darüber hinaus ist die Finanzierung der INZ unklar – soll der Mehraufwand aus der Krankenhausfinanzierung oder über die MGV der KVen bezahlt werden?
Aktuell wurde der Gesetzentwurf zur Notfallversorgung vom Bundestag in letzter Minute nochmals verschlechtert: Jetzt sollen Notaufnahmen nach erfolgter Ersteinschätzung die Patienten auch bei geöffneten Praxen nicht mehr an die Praxen verweisen dürfen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusehen, welche Wirkung diese Regelung auf die Patientenströme haben wird.
Leider wurden bislang zu diesem Thema die Player der Selbstverwaltung – weder die Niedergelassenen, noch die Kassen eingebunden.

Beste Grüße aus Berlin

Dr. Kai Schorn
Vorsitzender BHI

Dr. Heiko Zürcher
Schriftführer BHI

Gemeinsamer Brief des BDI und BHI bzgl. der Förderung der ambulanten Weiterbildung

Hausärztlich-internistische Weiterbildung fördern

Sehr geehrte Frau Dr. Rommel,
sehr geehrter Herr Dr. Schröter,

in vielen Regionen entwickelt sich der Hausärztemangel zu einem immer gravierenderen Problem. Gleichzeitig wird das vorhandene Lösungspotenzial nicht ausgeschöpft. Das sorgt bei vielen Kolleginnen und Kollegen für Ratlosigkeit und Frust.

Als BDI und BHI werben wir dafür, hausärztlich tätige Internistinnen und Internisten stärker einzubinden. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Lösungen entwickeln.

Problemstellung

Die hausärztliche Versorgung wird gemäß § 73 Abs. 1a SGB V von Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin, für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) sowie für Kinder- und Jugendmedizin sichergestellt.

Ein zentrales Mittel zur mittel- und langfristigen Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist die finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung nach § 75a Abs. 1 SGB V. Aber obwohl bundesweit mehr als 27 Prozent der Hausärzte Fachärzte für Innere Medizin sind – Tendenz steigend – wird bislang nur die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gefördert.

Nach Umsetzung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) können in vielen Kammer- bzw. KV-Bezirken hausärztlich tätige Internisten keine Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin mehr weiterbilden und diese Förderung in Anspruch nehmen. Das führt nicht nur zu einer Verknappung der Weiterbildungsstätten, sondern auch dazu, dass die zu fördernden Stellen nicht in vollem Umfang abgerufen werden: Von den bundesweit mindestens 7.500 Stellen wurden im Jahr 2021 insgesamt 5.005 in Vollzeitäquivalente gefördert (s. Evaluation der Weiterbildungsförderung gemäß § 75a SGB V, Bericht 2021).

Lösungsvorschläge

Aus diesem Grund haben der Deutsche Hausärzteverband und die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) im Dezember 2022 auch die bessere Einbindung sowie die kompetenzbasierte Vergabe von Weiterbildungsbefugnissen im Fach Allgemeinmedizin (24 Monate) für hausärztlich tätige Internisten gefordert. Der BDI und BHI unterstützen diese Forderung ausdrücklich als einen sinnvollen Baustein – insbesondere, weil die Forderung den gemeinschaftlichen, fachgruppenübergreifenden Weg ins Zentrum stellt.

Die neue MWBO lässt darüber hinaus zu, dass ein substantieller Teil der internistischen Facharztweiterbildung (18 Monate) ebenfalls im ambulanten Bereich erfolgen kann – z.B. in hausärztlich-internistischen Praxen. Aus unserer Sicht liegt hierin großes Potenzial für den hausärztlichen Nachwuchs. Diese Möglichkeit kann mangels rechtlicher Gleichbehandlung von angehenden Fachärzten für Allgemeinmedizin und Internisten aber bislang nicht genutzt werden. Deswegen halten wir die Aufnahme von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) in die Förderung nach § 75a Abs. 1 SGB V für notwendig, angemessen und sinnvoll. Eine vertragliche Verpflichtung der Kolleginnen und Kollegen, im Anschluss an ihre Weiterbildung hausärztlich tätig zu werden, – analog zur Regelung in der Allgemeinmedizin – ist dabei selbstverständlich.

Darüber hinaus sind die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 105 Abs. 1 SGB V verpflichtet, alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern. Aus unserer Sicht bietet der Strukturfonds bereits jetzt schon die Möglichkeit, auch die allgemein-internistische Facharztweiterbildung in hausärztlichen Praxen analog zur Allgemeinmedizin zu fördern. Daher begrüßen wir es, wenn eine solche Förderung im Rahmen des Strukturfonds oder im Rahmen anderer finanzieller Mittel möglich wäre. Aus unserer Sicht ist es lohnenswert, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag – inklusive einer von den Verbänden mitgetragenen Werbekampagne zur Förderung der hausärztlich-internistischen Weiterbildung – zu gestalten.

Wir sind fest davon überzeugt, dass es angesichts des zunehmenden Ärztemangels überfällig ist, alte ideologische Gräben zuzuschütten. Nur gleichberechtigte Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin können in Zukunft die anstehenden Aufgaben in der ambulanten Versorgung gemeinsam meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Neumann-Grutzeck (Präsidentin)
Dr. med. Kai Schorn (Vorsitzender)

 

BDI Position August 2021

Hausärztliche Versorgung
Internistinnen und Internisten als Schlüssel gegen den Hausärztemangel

Der Hausärztemangel ist in vielen Regionen in Deutschland, besonders im ländlichen Raum, bereits Realität. Politische Fördermaßnahmen auf Bundesund Länderebene haben bislang nicht die gewünschten Effekte erzielt, weil gesetzliche Regelungen die Fachgruppen in der hausärztlichen Versorgung ungleich behandeln.

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BHI-Newsletter April 2021

Eine vom BHI zur Verfügung gestellte Patienteninformation zur freien Verwendung.

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